Typische Fragen die uns öfter gestellt werden:
- Woher stammt der Vereinsname "Baben de Heid"?
- Wann wurde der Verein gegründet?
- Wo genau befindet sich der Verein?
- Wie groß ist der Verein?
- Wie laut ist der Verein und welche Aktivitäten gäbe es in der Umgebung?
- Wie „spießig“ ist unser Verein?
- Was bedeutet "kleingärtnerische Nutzung"?
- Gibt es Strom und Wasser auf den Parzellen?
- Darf ich mit meinem Auto zu meiner Parzelle fahren?
- Was kostet es, eine Parzelle zu übernehmen?
- Welche Kosten entstehen im weiteren Verlauf einer Mitgliedschaft im Verein?
- Wie hoch ist der Zeitaufwand für die Pflege einer Parzelle?
- Wie sehen unsere Gemeinschaftsarbeiten aus?
- Wie wichtig ist uns ehrenamtliches Engagement?
- Bietet der Verein auch Veranstaltungen an?
- Gibt es einen Spielplatz für Kinder?
- Ist Tierhaltung im Verein erlaubt?
- Gibt es wildlebende Tiere in der Umgebung?
- Können wir einen Veranstaltungsraum zur Miete anbieten?
- Herrscht in unserem Verein nur Friede, Freude, Eierkuchen?
- Welche Möglichkeiten gibt es, bei uns eine Parzelle zu pachten?
Woher stammt der Vereinsname „Baben de Heid“?
Namenspatron war hier in erster Linie die gleichnamige Straße Baben de Heid, an dessen südlichem Ende unser Kleingartenverein liegt. Die Straße soll 1942 ihren heutigen Namen erhalten haben, der von dem damaligen namensgebenden Flurstück übernommen wurde, durch dem sie führte.
Sprachlich kommt Baben de Heid aus dem Niederdeutschen (Nedderdüütsch) und bedeutet „oberhalb der Heide“.
Entsprechend der Namensgebung liegt unser Verein quasi oberhalb der Heide, genauer der großen Heide. Das Gebiet „Große Heide“ umfasst eine alte Kulturlandschaft der Rahlstedter und Stapelfelder Feldmark: Geprägt ist diese von Wiesen, Feldern, Knicks, kleinen Wäldern, dem Bachlauf der Stellau und dem Stapelfelder Moor.
Geschichtlicher Hintergrund: Der hier verwendete Begriff „Große Heide“ wurde einer Vahrendorfschen Karte von 1796 entnommen, die in diesem Gebiet damals noch ausgedehnte Heidelandschaften darstellte, die heutzutage jedoch nur noch vereinzelt als Reste erhalten geblieben sind. Als „Heiden“ wurden in damaliger Zeit aber auch Flächen bezeichnet, die von den Dorfbewohnern kollektiv genutzt wurden. Die Bezeichnung „Große Heide“ ist also in Anlehnung an eine solche gemeinschaftliche Nutzung entstanden.
Wann wurde der Verein gegründet?
Gegründet wurde der Verein von sieben anwesenden Gründungsmitgliedern am 13.12.1967 um 18 Uhr im "Haus der Kleingärtner", dem heutigen Sitz des Landesbund der Gartenfreunde Hamburg e. V. ↗️
Du möchtest mehr über die Vergangenheit des Vereins erfahren? ⇒ Hier entlang...
Wo genau befindet sich der Verein?
Der Verein befindet sich am Aumühler Weg, 22149 Hamburg.
Wie groß ist der Verein?
Unsere insgesamt 102 Parzellen sind aufgeteilt auf 3 Anlagen:
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- Die Anlage 1 beinhaltet die Parzellen 1 bis 42
- Die Anlage 2 beinhaltet die Parzellen 86 bis 102
- Die Anlage 3 beinhaltet die Parzellen 43 bis 85
Die gesamte Vereinsfläche beträgt 33.232 m². Hiervon entfallen 1.392 m² auf die Gemeinschaftsflächen und 31.840 m² auf die Parzellenflächen. Aufgeteilt auf 102 Parzellen beträgt die durchschnittliche Parzellengröße 312 m². Die flächenmäßig kleinste Parzelle misst 262 m², die größte hat hingegen eine Fläche von 418 m².
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Wie laut ist der Verein und welche Aktivitäten gäbe es in der Umgebung?
Da der Verein am Rande einer ruhigen Wohnsiedlung liegt, umgeben von landwirtschaftlich genutzten Feldern und kleinen privaten Waldstücken, ist es bei uns außergewöhnlich ruhig. Stark befahrene Straßen sind weit entfernt. Nur wenn der Wind aus südöstlicher Richtung weht, ist ein Grundrauschen der Autobahn A1 zu vernehmen. Am nahe gelegenen Kinderkrankenhaus Wilhelmstift kommt es gelegentlich zu Flugverkehr mit Rettungshubschraubern.
Dank der angrenzenden Feldmark und dem nahegelegenen Naturschutzgebiet Stapelfelder Moor laden hier ausgesprochen viele Wege zum Spazierengehen oder ausgedehnten Wandern ein. Grenzen gibt es hier keine. Wildlebende Tiere wie z. B. Rehe, Reiher oder Mäusbussarde lassen sich fast ganzjährig beobachten. Des Weiteren kann auf den Schimmelreiterhöfen auf Pferden geritten werden, oder man macht einen Ausflug zu den umliegenden Erdbeerhöfen.
Wie „spießig“ ist unser Verein?
Spießigkeit liegt ja immer im Auge des Betrachters.
Wir zeichnen uns dadurch aus, dass unsere Gartenfreundinnen und Gartenfreunde sehr pfleglich mit ihren Gartenlauben umgehen, sodass auch heute noch viele Lauben aus der Zeit der Vereinsgründung existieren. Auch die Parzellen werden liebevoll gehegt und gepflegt. Es werden unterschiedlichste Obst- und Gemüsesorten sowie Kräuter für den Eigenbedarf angebaut. Ein Teil der Parzellenfläche wird zur Erholung genutzt und entsprechend den persönlichen Vorlieben gestaltet.
In einem Verein kann natürlich nicht jeder einfach das machen, was er augenscheinlich für richtig hält. Wie in jeder Gesellschaft, gibt es auch hier Regeln. Beispielsweise in Form der Satzung und Gartenordnung. Zusätzlich sind noch einige Merkblätter des Landesbunds ↗️, diverse Gesetze wie das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) ↗️ und Hamburgische Naturschutzgesetz (HmbBNatSchAG) ↗️, und Verordnungen der Stadt Hamburg zu beachten, insbesondere sei hier die Hamburgische Baumschutzverordnung (BaumschutzVO) ↗️ genannt. Niemand muss deren Inhalte auswendig kennen, aber zumindest wissen, wo bei Unklarheiten nachgelesen werden kann.
Solange alles im Rahmen der kleingärtnerischen Nutzung gemäß BKleingG bleibt, darf jeder seine Parzelle prinzipiell so gestalten und nutzen, wie es ihr oder ihm beliebt. Der aktuelle Vorstand ist bestrebt jedem Mitglied diese Rahmenbedingungen nachhaltig zu vermitteln. Natürlich kann ein Vorstand nicht überall, zu jeder Zeit seine Augen und Ohren haben, aber bei Pächterwechsel wird konsequent durchgesetzt, dass der Altpächter eine nach dem BKleingG übergabefähige Parzelle dem Verpächter zur Weitergabe überlässt. Das bedeutet, dass z.B. nicht erlaubte Pflanzen restlos entfernt und zu große Gehölze zurückgeschnitten werden müssen. Ebenso müssen alle illegal errichtete Bauten entfernt werden. Beachte bitte: Entgegen landläufiger Meinung gibt es hier kein Bestandsschutz. Dies geschieht nicht aus Willkür, sondern entspricht den gesetzlichen Vorgaben und erfolgt nach festgelegten Regeln. Eine "saubere" Parzelle ist das gute Recht eines potentiellen Nachfolgers.
Wenn das alles der Inbegriff von Spießigkeit sein sollte, ja, dann sind wir spießig.
Was bedeutet "kleingärtnerische Nutzung"?
Zitat vom BKD: "Aus der Begriffsbestimmung „nichterwerbsmäßige gärtnerische Nutzung“ leitet sich die kleingärtnerische Nutzung, also der Anbau ein- und mehrjähriger Gartenbauerzeugnisse als maßgeblich prägendes Merkmal eines Kleingartens ab. Unter Gartenbauerzeugnissen sind insbesondere Obstgehölze, Gemüsepflanzen, Wildgemüsepflanzen, Heilpflanzen, Gewürzpflanzen, Wildfruchtpflanzen und Feldfruchtpflanzen zu verstehen, die durch Nutzung von Beeten, Frühbeetkästen, Hochbeeten, Kleingewächshaus, Kompostplatz und ähnliches gewonnen werden.
Die kleingärtnerische Nutzung erstreckt sich jedoch nicht allein auf die Erzeugung von Obst, Gemüse und anderen Früchten. Darüber hinaus umfasst die kleingärtnerische Nutzung auch die Bepflanzung der übrigen, über die für den Anbau von gartenbaulichen Erzeugnissen hinausgehende Gartenfläche. Dies kann erfolgen durch Zierbäume und Ziersträucher, das Anlegen von Blumenbeeten, Gartenteichen und anderen Kleinbiotopen."
Weiterführende Informationen ↗️ sind beim BKD, dem Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands e. V. zu finden.
Gibt es Strom und Wasser auf den Parzellen?
Selbstverständlich.
Jede Parzelle hat eine eigene Strom- und Frischwasserversorgung. Strom ist das ganze Jahr über verfügbar. Die Frischwasserversorgung ist nur in den frostfreien Monaten möglich - in der Regel von Ende März bis Anfang November.
Ein Abwassersystem existiert hingegen nicht. Stattdessen haben wir eine vereinseigene Entsorgungsstation, in der Sammelbehälter für Schmutzwasser oder Fäkalien geleert werden dürfen.
Darf ich mit meinem Auto zu meiner Parzelle fahren?
Grundsätzlich gilt ein Fahrverbot für motorisierte Fahrzeuge auf unseren Vereinswegen.
Aus diesem Grund sind alle Zuwegungen mit einer Barriere versehen. Unsere Vereinswege sind gerade so breit, dass im Notfall Rettungskräfte mit ihren Fahrzeugen die Wege befahren können. An feuchten Tagen weichen unsere Wege leider sehr stark auf, sodass bei einem Befahren der Wege massive und bleibende Schäden zu erwarten sind. Für den Fall, dass eine größere Menge Material angeliefert werden sollte, können nach vorheriger Absprache mit dem Vorstand, die Absperrungen temporär geöffnet werden, um beispielsweise mit einem Anhänger zur Parzelle zu gelangen.
Unsere beiden vereinseigenen Parkplätze vor den Anlagen 1 & 2 bieten genug Abstellfläche für die Fahrzeuge unserer Mitlieder.
Was kostet es, eine Parzelle zu übernehmen?
Nun, das ist eine schwierig zu beantwortende Frage.
Grundsätzlich erwirbt der Pächter alles was sich oberhalb der Grasnarbe auf der Parzelle befindet. Dies geht nach dem Kauf in sein Eigentum über, mit allen daraus resultierenden Rechten und Pflichten. Die reine Grundstücksfläche wird dabei gepachtet.
Der Wert einer Parzelle wird von einer vereinsinternen Wertermittlungkommission anhand einer festgelegten Wertermittlungsrichtlinie ↗️ und objektiver Kriterien errechnet. Hier geht es unter anderem um den Typ, das Alter und den Zustand der vorhandenen Laube, den angepflanzten Gehölzen und dem Vorhandensein kleinerer Baulichkeiten wie Gartenpforte, Wege, Rasenfächen etc. Der Wert, der aus diesen und weiteren Punkten ermittelt wurde, ist bindend. Das bedeutet, er ist der maximale Höchstwert, den der Vorpächter als Kaufpreis vom Nachpächter verlangen darf.
Lose Gegenstände wie beispielsweise Gartengeräte, Möbel, Geschirr, Solarmodule etc. sind niemals Bestandteil einer Wertermittlung. Hier ist das Verhandlungsgeschick des Alt- und Neupächters gefragt. Diese Gegenstände muss der Neupächter nicht übernehmen, wenn er kein Interesse daran hat oder es zu keiner Einigung kommt. Der Neupächter kann dann verlangen, dass der Altpächter all seine Gegenstände entfernt.
Die Gesamtkosten für eine Übernahme können hier nicht pauschalisiert werden, aber zwischen dreistelligen und niedrigen fünfstelligen Beträgen ist letztlich alles möglich.
Welche Kosten entstehen im weiteren Verlauf einer Mitgliedschaft im Verein?
Da der Erwerb von Kleingartenparzellen niedrigschwellig und der Unterhalt sozialverträglich sein soll, sind die laufenden Kosten überschaubar.
Hier gibt es einmalige und fixe Kosten, die für alle gleich sind. Hinzu kommen individuelle Kosten, die nach persönlichem Verbrauch und Verhalten allesamt jährlich abgerechnet werden.
Zu den einmaligen Kosten zählen die Vereinsaufnahmegebühr und Sicherheitsleistung. Zu den fixen Kosten zählen die Mitgliedsbeiträge, Pachtzinsen, Öffentlich-Rechtliche Lasten, Pflichtversicherungen und Umlagen. Die individuellen Kosten beinhalten die Wasser- und Stromverbräuche, ggf. freiwillige Höherversicherungen sowie Strafgebühren.
Durchschnittlich sind in Summe 350 bis 400€ pro Jahr zu kalkulieren, wenn keine überdurchschnittlichen Wasser- und Stromverbräuche oder Strafgebühren anfallen. Eine Rechnungsstellung erfolgt Mitte Januar, die Abbuchung erfolgt drei Wochen später.
Wie hoch ist der Zeitaufwand für die Pflege einer Parzelle?
Der zeitliche Aufwand zur nachhaltigen Bewirtschaftung einer Kleingartenparzelle darf nicht unterschätzt werden. Neben der kleingärtnerischen Nutzung, die u.a. den Anbau von Obst & Gemüse vorschreibt, gehört auch die Pflege anderer Anpflanzungen und der Laube zu den notwendigen Aufgaben. Zur Pflege/Erhaltung des Status quo sollte mit einem Zeitaufwand von mind. 1 Stunde pro Tag gerechnet werden, exkl. Erholungszeit. Nähere Infos dazu sind auf Seite 25 der offiziellen Broschüre des Landesbundes ↗️ zu finden.
Wie sehen unsere Gemeinschaftsarbeiten aus?
Im Zuge der 4x jährlich stattfindenden, verpflichtenden Gemeinschaftsarbeiten pflegen unsere Mitglieder die öffentlichen Gemeinschaftsflächen und führen ggf. Reparaturen durch. Auch Reinigungs- und Aufräumaktionen können Teil der Gemeinschaftsarbeiten sein. Hinzu kommt die Pflicht, einen kleinen Teil der öffentlichen Wege in regelmäßigen Abständen selbstständig zu pflegen. Wer dies ignoriert muss mit Geldstrafen rechnen.
Wie wichtig ist uns ehrenamtliches Engagement?
Es ist das mit Abstand wichtigste im Vereinsleben, denn es ist das Rückgrat des Vereins. Ohne ehrenamtliche Tätigkeiten würde unser Verein gar nicht existieren können. Wer sich engagiert, übernimmt soziale Verantwortung, knüpft wertvolle Kontakte, lernt dazu und hat eine große Chance: den Verein im Sinne des Gemeinwohls mitzugestalten.
Existenzielle Ehrenämter müssen alle drei Jahre von unserem höchsten Gremium, den Mitgliedern, gewählt werden. Dazu gehört zentral unser vierköpfiger Vorstand, dem wiederum viele weitere gewählte Ehrenamtliche unterstützend zur Seite stehen. Zu nennen sind hier die Wertermittlung, die Revisoren, die Obleute und die Fachberatung.
Weitere Ehrenämter, die ohne eine Mitgliederwahl zugeteilt werden können, sind die Geräte-, Wasser- und Elektrowarte, der Festausschuss, die Reinigung und all die Helferinnen und Helfer, die auch mal kleinere Aufgaben nebenbei freiwillig übernehmen.
Bietet der Verein auch Veranstaltungen an?
Selbstverständlich!
Unserem Festausschuss ist es sehr wichtig, dass möglichst viele Vereinsmitglieder zu gemeinsamen Aktivitäten und Treffen zusammenkommen. Das jährliche Osterfeuer ist obligatorisch und über unsere Vereinsgrenzen hinaus bekannt. Das Kinderfest im Sommer und Laternelaufen im Herbst sollen auch den Kleinen eine Freude bereiten. Gemeinsame Radtouren lassen uns auch mal die Welt außerhalb des Vereins erforschen. Kleinere Treffen wie unser Klön & Schnack laden zum gemeinsamen Austausch ein. Zum Ende der ersten und letzten Gemeinschaftsarbeit im Jahr wird auch der Grill angeschmissen oder eine heiße Suppe angeboten. Für weitere Ideen hat der Festausschuss immer ein offenes Ohr.
Gibt es einen Spielplatz für Kinder?
Nein.
Wir haben keine eigene Spielfläche für Kinder. Es wurde mal darüber nachgedacht, einen Spielplatz anzulegen, allerdings wurde davon Abstand genommen. Für die Errichtung von Spielgeräten müssen diverse Normen und Gesetze berücksichtigt werden, auch die Kosten für Anschaffung und Unterhalt wären sehr hoch. Des Weiteren wäre der Verein auch für dessen Verkehrssicherheit zu jeder Jahreszeit verantwortlich. Das ist für unseren kleinen Verein unkalkulierbar und leider nicht zu leisten.
Ist Tierhaltung im Verein erlaubt?
Grundsätzlich ist keine Tierhaltung erlaubt.
Nutztiere wie Hühner, Schafe, Ziegen o. ä. sind ebenso verboten wie das dauerhafte Aufstellen von Kleintierbehausungen für das Halten von z. B. Hasen, Hamster, Mäuse, Vögel etc. Das kurzzeitige Mitbringen von Haustieren ist hingegen gestattet, so lange sichergestellt ist, dass niemand von den Tieren belästigt wird oder gar Schaden nimmt. Ergänzend dazu ist sicherzustellen, dass die Tiere durchgehend beaufsichtigt sind und die jeweilige Parzelle nicht selbstständig verlassen können. Hunde und Katzen sind auf den öffentlichen Wegen jederzeit an der Leine zu führen.
Gibt es wildlebende Tiere in der Umgebung?
Jede Menge sogar!
Wildtiere sind meist gern gesehene Besucher. Igel, Rehe, Füchse, Marder, Fasane, Spitzmäuse, Feldhasen, Maulwürfe, Vögel, Fledermäuse, Eichhörnchen und viele weitere Tiere statten uns auf der Suche nach Futter täglich einen Besuch ab. Sogar Graureiher und Mäusebussarde ziehen über dem Verein regelmäßig ihre Kreise. Es gibt hier mehrere Niststellen in den angrenzenden privaten Waldstücken und am Stapelfelder Moor. Einige nützliche Tiere (z.B. Igel) sollten sogar angelockt werden, um Schädlinge in Schach zu halten.
Maulwürfe kommen meist von ganz allein, können einem aber den letzten Nerv rauben, wenn sie unterhalb der Grasnarbe den Boden durchpflügen und ihre charakteristischen Erdhaufen hinterlassen. Ihr Vorhandensein ist eigentlich ein gutes Zeichen, der Boden ist offenbar sehr lebenswert. Sie stehen aber unter Naturschutz. Den Schutz genießt beispielsweise auch die heimische Spitzmaus.
Wühlmäuse, Feldhasen, Kaninchen und Schnecken sind hingegen überhaupt keine gern gesehene Gäste, zumal sie sehr gefräßig sind und vor keinem Grün halt machen. Rehe sind zwar sehr scheue Tiere, aber Nachts finden auch sie den Weg zu uns. Sie können insbesondere Schäden an jungen (Obst-) Bäumen anrichten. Aufhalten lassen sich diese Tiere auch durch noch so hohe Zäune oder Hecken nicht. Sie finden immer einen Weg zu einem Leckerli.
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Können wir einen Veranstaltungsraum zur Miete anbieten?
Nein.
Unsere Vereinsfläche ist bedauerlicherweise sehr begrenzt, sodass wir nie den nötigen Platz hatten, ein eigenes Vereinshaus bauen zu können. Somit können wir leider keinen vermietbaren Raum für Veranstaltungen anbieten.
Herrscht in unserem Verein nur Friede, Freude, Eierkuchen?
Mitnichten.
Wie in jedem Verein gibt es auch in unserem die üblichen „Wehwehchen“. Da jeder Kleingartenverein ein Schmelztiegel unterschiedlicher Gesellschaftsschichten und Kulturen ist, gibt es neben den üblichen zwischenmenschlichen oder gesellschaftlichen Missverständnissen auch infrastrukturelle Themen, die uns Kopfschmerzen bereiten können. Ferner, wenn auch seltener, piesacken uns mitunter Langfinger.
Welche Möglichkeiten gibt es, bei uns eine Parzelle zu pachten?
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